
FAMILIENRECHT
Anwaltskanzlei
Katja Pfaff-Gerhardt
DIE KANZLEI
Herzlich Willkommen
in meiner Kanzlei für Familienrecht.
Mein Anliegen ist es, individuelle und möglichst außergerichtliche Streitlösungen für meine Mandanten unter Einbeziehung aller rechtlichen, sozialen und kostenrelevanten Gesichtspunkten zu erarbeiten.
Persönliches Engagement, Empathie und gute Erreichbarkeit sind Aspekte, die insbesondere im Familienrecht von großer Bedeutung sind und deshalb von mir groß geschrieben werden.
Sehr gerne stehe ich Ihnen in Ihrem Fall zur Seite und freue mich über Ihre Kontaktaufnahme.

ÜBER MICH
Katja Pfaff-Gerhardt

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Studium der Rechtswissenschaften an der Johann-Wolfgang-v. Goethe –Universität in Frankfurt von 1994-1999 mit Abschluss 1.Staatsexamen.
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Anstellung bei der Firma Walzstahl GmbH in Dreieich.
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Referendariat am Landgericht Darmstadt mit Abschluss 2. Staatsexamen.
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Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main
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Mitglied im Anwaltsverein Darmstadt / Südhessen
Beruflicher Werdegang:
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Zugelassen als Anwältin beim Landgericht Darmstadt seit 2005. Zunächst als Einzelanwältin selbständig tätig, unter anderem als Juristin der Eventsagentur Jazzunique GmbH in Frankfurt.
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Tätigkeitsschwerpunkte: Familienrecht, hier insbesondre familienrechtliche Vertragsgestaltung, Scheidung sowie Sorge- und Umgangsangelegenheiten.
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Von 2011 bis 2024 in Sozietät mit Rechtsanwältinnen Brigitte Odenwald und Astrid Zeidler.
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Seit Ausscheiden der Kolleginnen 2025 als Einzelanwältin tätig.
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Im Jahr 2015 Weiterbildung zur zertifizierten Verfahrensbeiständin (= Anwältin für das Kind) sowie Umgangspflegerin.
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Im Jahr 2019 Erlangung der Befugnis zur Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht.
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Im September 2025 Beginn einer Weiterbildung zur systemischen Beraterin DGSF bei wispo.

FAMILIENRECHT
Ich unterstütze Sie als Fachanwältin für Familienrecht in allen Bereichen des Familienrechts - gerichtlich, sowie außergerichtlich.
Zum Familienrecht gehören Trennung und Scheidung und deren Folgesachen wie Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Güterrechtliche Auseinandersetzung, die Gestaltung von Eheverträgen oder Scheidungsfolgenvereinbarungen, Kindschaftssachen in Zusammenhang mit Sorgerecht und Umgang und Kindesunterhalt, Gewaltschutzangelegenheiten, Elternunterhalt, Adoptionsangelegenheiten etc.
Das Familienrecht ist häufig geprägt von Emotionen. Nach einer oft schmerzhaften Trennung muss das Leben neu geordnet werden. Wenn Kinder betroffen sind, so müssen diese in dieser Situation besonders unterstützt und gesehen werden.
Die Gestaltung der Trennungs- und Scheidungsfolgen ist eine Entwicklung. Ich begleite Sie gerne auf diesem Weg und strebe möglichst einverständliche Lösungen an, die häufig bereits im Vorfeld einer etwaigen Scheidung in Form von Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarungen erarbeitet und fixiert werden können.
Aufgrund eines gut gewachsenen Netzwerkes ist es mir im Bedarfsfall möglich, auch Kontakt zu anderen Berufszweigen wie Psychologen, Coaches und weiteren Fachkräften herzustellen.
VERFAHRENS-
BEISTANDSCHAFT
Seit 2015 bin ich zertifizierte Verfahrensbeiständin
(„Anwältin für das Kind").
In Kindschaftsverfahren werde ich von Familiengerichten bestellt, um die Interessen der Kinder in laufenden Gerichtsverfahren zu wahren und zum Ausdruck zu bringen und bestenfalls eine einverständliche Lösung unter den Elternteilen herbeizuführen.
Dreh- und Angelpunkt ist einzig und allein das Kindeswohl.

KOSTEN
Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
In manchen Fällen sind Honorarvereinbarungen sinnvoll.
Wer über zu wenig finanzielle Mittel verfügt, um die anwaltlichen Kosten zu tragen, kann beim zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe für außergerichtliche Angelegenheiten, bzw. Verfahrenskostenhilfe im Fall von gerichtlichen Auseinandersetzungen beantragen.
KONTAKT
Anwaltskanzlei
Katja Pfaff-Gerhardt
Voltastraße 8-10
63303 Dreieich
06103-8078718